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AGB 

  1. Geltung

    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zur Einbeziehung neuer Bedingungen, für alle Rechtsgeschäfte der DMG Packaging GmbH & Co. KG (folgend DMG genannt) mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (folgend Kunde genannt) ausschließlich. Sie beziehen sich stets auf den gewerblichen, selbständig beruflichen oder behördlichen Bedarf. Sollte nachstehend nichts anderes angegeben sein, finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.

    2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

    3. Sämtliche wirksame Nebenabreden werden nur schriftlich getroffen.

  2. Angebote und Vertragsschluss

    1. Alle Angebote und Anpreisungen der DMG sind in sämtlichen Punkten freibleibend. Irrtümer und Änderungen sind stets vorbehalten.

    2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die DMG oder durch Lieferung der Ware zustande. Bestellungen durch Kunden werden durch die DMG als Angebot im rechtlichen Sinne (gemäß § 145 BGB) betrachtet und können innerhalb von zwei Wochen, durch zuvor benannte Aktionen, angenommen werden.

    3. Liegt der Liefertermin später als drei Monate nach Vertragsschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z. B. Rohstoffe, Löhne, etc.) zulässig.

    4. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

    5. Anteilige Kosten für Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Druckwalzen oder Werkzeuge werden, falls nicht anders vereinbart, bei der ersten Lieferung berechnet. Sie bleiben im Eigentum der DMG, der das Urheberrecht an den gefertigten Entwürfen u. ä. zusteht. Nutzungsrechte können durch gesonderte Vergütung übertragen werden.

    6. Die DMG nutzt den elektronischen Belegversand für die meisten Angebote, Mahnungen, Gutschriften, Rechnungen oder sonstige Belege. Der Kunde stimmt diesem Verfahren zunächst unaufgefordert zu, kann jedoch jederzeit schriftlich widersprechen.

  3. Kundenindividuell gestaltete und auftragsbezogene Waren

    1. Durch Kunden individuell gestaltete Waren, gleich ob auf das Format, das Druckbild oder die Qualitätsstufe bezogen, gelten stets als Sonderanfertigung und der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung und Abnahme der kompletten Produktionsmenge binnen 3 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sonderanfertigungen können nach Bestellabgabe durch den Kunden nicht mehr durch gleichen storniert werden.

    2. Der Kunde selbst ist für die Gestaltung und Bereitstellung der Daten im entsprechend geforderten Dateiformat unmittelbar nach Vertragsabschluss zuständig. Dabei werden keine Daten übermittelt, deren Inhalt die Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Die DMG wird von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei gestellt.

    3. Es erfolgt keine inhaltliche, technische oder kreative Prüfung der Druckdaten durch die DMG oder Ihre Vorlieferanten, wodurch auch etwaige Haftungsansprüche gegen die DMG entfallen. Der Kunde allein ist für die Richtigkeit seiner Daten zuständig.

    4. Nach Lieferung der Druckbild- oder Werkzeugdaten erstellt die DMG einen entsprechenden Korrekturabzug. Der Kunde ist verpflichtet, diesen unmittelbar sorgfältig zu prüfen und freizugeben oder seine etwaigen Änderungswünsche der DMG zu übermitteln. Korrekturabzüge gelten durch Kundenunterschrift als frei gegeben.

    5. Die Erstellung der ersten zwei Korrekturabzüge ist gratis. Ab dem dritten Abzug erfolgt eine entsprechende Berechnung. Sollte der Auftrag, trotz Erstellung von Korrekturabzügen, nicht zu Stande kommen, berechnet die DMG eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € netto/netto.

  4. Preis-, Zahlungskonditionen und Verzug

    1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager DMG, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    2. Verpackungs-, Versand-, Handlings-, Druckvorbereitungs- und Werkzeugkosten sind nicht skontier fähig.

    3. Rechnungen der DMG sind innerhalb der, auf den Auftragsbestätigungen angegeben, Zahlungsfristen zu bezahlen. Die Zahlungsfrist beginnt mit Erstellung der Rechnung durch die DMG. Nach Ablauf dieser Frist, kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug.

    4. Die DMG behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern, falls keine positive Bonitätsauskunft vorliegen sollte oder es in der Vergangenheit zu Zahlungsverzug durch den Kunden kam.

    5. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

  5. Lieferung, Gefahrenübergang und Palettentausch

    1. Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen frei Haus, falls nicht anders vereinbart. Lieferungen ins Ausland, Inselzustellungen und Sonderleistungen (z. B. telefonische Avisierung, Fix-Zustellung, Express etc.) werden dem Kunden zusätzlich berechnet. Diese Kosten können bei der DMG angefragt oder der entsprechenden Auftragsbestätigung entnommen werden. Gleiches gilt für etwaige Mehrkosten durch Umleitungen, Lagerkosten usw., die erst nach Vertragsschluss eintreten. Die DMG behält sich die Wahl des Versandweges, der Versandart und des Versanddienstleisters vor.

    2. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch die DMG bestätigt werden. Dabei beginnen Lieferfristen frühestens mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Eingang ggf. vereinbarter Zahlungen durch den Kunden.

    3. Teillieferungen durch die DMG sind in zumutbarer Höhe zulässig.

    4. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare, von der DMG nicht zu vertretende Umstände verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit automatisch. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten.

    5. Gerät die DMG mit einer Lieferung in Verzug, hat ihm der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz, statt Leistung zu verlangen, sofern er dies zuvor schriftlich und unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung mit einer weiteren, angemessenen Nachfrist verbunden der DMG anzeigt. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestehen ausschließlich im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.

    6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe bzw. Verladung oder mit der Anzeige über die Verfügungsbereitschaft durch die DMG auf den Kunden über.

  6. Eigentumsvorbehalt

    1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen, Eigentum der DMG.

    2. Dieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der DMG in eine laufende Rechnung aufgenommen werden.

    3. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für die DMG unentgeltlich und schützt bzw. versichert sie dabei gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an die DMG in Höhe des Warenwertes ab.

    4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware nur berechtigt, wenn zuvor sämtliche Forderungen beglichen wurden, sodass die Waren gemäß Ziffer 5.1 in sein Eigentum übergegangen sind.

    5. Wird Vorbehaltsware trotzdem durch den Kunden weiter verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die DMG, ohne dass hierdurch eine Verpflichtung gegenüber der DMG entsteht. Somit geht auch das Eigentum an der, durch die Verarbeitung entstehenden neuen Sache, auf die DMG über. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, nicht der DMG gehörenden Waren, vermischt oder verbunden wird.

    6. Wird Vorbehaltsware trotzdem durch den Kunden weiter veräußert, tritt der Kunde alle Forderungen samt Nebenrechten aus dem Weiterverkauf an die DMG ab.

    7. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von trotzdem stattfindenden Pfändungen ist die DMG unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

  7. Rückgabe, Reklamationen, Gewährleistung und Mängelrüge

    1. Ein Rückgaberecht der Ware besteht grundsätzlich nicht. Rücknahmen außerhalb gesetzlicher Gewährleistungsansprüche erfolgen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der DMG und ausschließlich frachtfrei an die, von der DMG benannten Adresse. Die DMG ist berechtigt, für die Bearbeitung von solchen Rücknahmen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu berechnen.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich und sorgfältig nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel, Abweichungen oder Fehlmengen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu rügen. Auch so genannte versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

    3. Beim Produktionsprozess der Waren sind minimale Abweichungen bezüglich Farbton, Gewicht, Druckbild-/ Werkzeuggenauigkeit, Produktionsmengen usw. nicht auszuschließen. Diese Abweichungen sind im Rahmen der vorgegebenen Toleranzen durch den Kunden zu akzeptieren und stellen keinen Mangel dar. Alle Toleranzangaben kann der Kunde jederzeit bei der DMG einholen.

    4. Der Kunde kann wegen Mängeln der Lieferung und Leistung des Verkäufers keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist. Bei berechtigten und fristgerechten Mängelrügen behält sich die DMG das Recht vor, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

  8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

    1. Die DMG haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Höhe der Haftung der DMG auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    3. Die DMG haftet, gleich aus welchem Rechtgrund, nur nach Maßgabe der vorbenannten Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung der DMG auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, indirekte Schäden und Folgeschäden.

    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

    5. Soweit gesetzlich keine längeren Fristen gelten, verjähren Schadenersatzansprüche bzw. Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln des Kunden innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum des Warenausgangs bei der DMG.

  9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Vertragsverhältnissen zwischen der DMG und ihren Kunden ist immer der Hauptsitz der DMG, soweit gesetzlich zulässig. Nur die DMG ist jedoch zudem berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

    3. Vertragssprache ist Deutsch.

  10. Datenschutz

    1. Die DMG verarbeitet die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

    2. Personenbezogene Daten werden nur für die Zwecke verarbeitet, für die sie erhoben wurden und die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind [Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO].

    3. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten von Kunden an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, die Weitergabe auf Basis einer Interessenabwägung i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zulässig ist, die DMG rechtlich zu der Weitergabe verpflichtet ist oder der Kunde seine Einwilligung erteilt haben.

    4. Die DMG ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff oder Offenlegung.

    5. Der Kunde ist verpflichtet, personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Dritten nur zu übermitteln, soweit deren Verarbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklung zulässig ist.

    6. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und den Verantwortlichen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der DMG, abrufbar unter https://dmg-ag.de/ds.

  11. Salvatorische Klausel

    1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.


Stand: März 2026